PC-Helferlein Munz

Ihr PC-Problem ist meine Herausforderung!



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

von PC-Helferlein Munz, Inhaber: Marc Munz, Schwaikheimer Str 23/1, 71364 Winnenden


§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir ausdrücklich nicht anerkennen, sind unverbindlich,
auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.

3. Verbraucher im Sinne der vorliegenden Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der vorliegenden Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne der vorliegenden Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsabschluß und Leistungsanpassung

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger Qualität und Preis bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern.

2. Die schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleibt der Kunde vier Wochen an die Bestellung gebunden.

§ 3 Widerrufsrecht des Kunden bei Fernabsatz

1. Sie können – soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind - Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an unsere obengenannte Adresse bzw. die Rücksendung der Ware an unsere obengenannte Adresse.

2. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die von beiden Vertragsparteien empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder nur teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dieses gilt bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung, wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Sie können eine Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigen könnte.

3. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.

§ 4 Preise, Preisänderungen

1. Preisangaben gegenüber Verbrauchern schließen die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer ein. Bei Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

2. Soweit zwischen Vertragsschluß und vereinbartem und /oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise, soweit diese höher sind als die ursprünglichen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 5 Lieferzeit und Lieferhindernisse

1. Unsere Angaben zum Liefertermin stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Ausnahmsweise vereinbarte Liefertermine gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt hat.

2. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer der Ereignisse verlängert.

3. Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne der Ziffer 2 von länger als drei Monaten sind beide Seiten, bei Nichteinhaltung des Termins aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen ist nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von Vertrag zurückzutreten.

4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

5. Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Abnahme gerät. Die Abnahme erfolgt spätestens mit Nutzung der vertraglichen Leistung.

2. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person ausgeliefert haben.

3. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 7 Mitwirkungspflichten, Softwarefunktionen

1. Bei allen Liefer-, Installations- oder Servicearbeiten hat der Kunde alle notwendigen Informationen, insbesondere über die Systemkonfiguration bereits bestehender Hard- und Softwareteile mitzuteilen. Der Kunde gewährleistet den ungehinderten Zugang und räumt die erforderliche Zeit zur Durchführung der Arbeiten kostenlos ein.

2. Der Kunde versichert, daß er berechtigt ist, Komponenten einbauen bzw. Veränderungen vornehmen zu lassen, auch wenn er nicht Eigentümer des Gerätes ist.

3. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von uns ist - auch wenn die Installation als solche von uns erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von uns bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 8 Gewährleistung

1. Bei Kunden, die Unternehmer sind, sind die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.

3. Bei Kunden, die Unternehmer sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von drei Wochen eingeräumt. Wir sind zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Bei mangelhaften Montageanleitungen beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist.

5. Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150% übersteigen. Das Gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung um 200% übersteigen.

6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

8. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

9. Nimmt der Kunde die mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.

10. Nimmt uns der Kunde ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

11. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Hardwarekomponenten, Software oder Zubehör selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt, noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.

12. Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, können wir bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung (z.B. Ausweichanlage) zur Umgehung des Mangels bereitstellen.

13. Das Entfernen der Seriennummern führt zum Garantieverlust.

14. Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regreßansprüche auf Verlangen unter Herausgabe der Dokumente an uns ab. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, muß er den Mangel unverzüglich und konkret binnen 14 Tagen anzeigen; maßgeblich ist der Zugang bei uns.

§ 9 Garantien

1. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde von uns nicht.

2. Soweit der Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, daß die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

§ 10 Haftungsbegrenzung

1. Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer sonstigen wesentlich vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.

2. Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung - ausgenommen für den Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

4. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden insbesondere durch die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen wäre. Als angemessen betrachtet werden bei Unternehmen tägliche Sicherung, bei Verbrauchern mindestens wöchentliche Sicherung.

5. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach Ziff. 1, 2, 3 und/oder 4 ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

§ 11 Verjährung

1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessen Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- und Einsatzort zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

§ 13 Zahlungen

1. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Zulässiges Zahlungsmittel ist nur Barzahlung oder Überweisung, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 14 Abnahmeverzug

1. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde pro angefangene Woche € 10,00 Lagerkostenpauschale zu entrichten, soweit wir keine höheren Lagerkosten nachweisen können.

3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug können wir 25 % des Bestellwertes ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, daß der Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinn des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien im Ergebnis dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben bzw. gewollt haben würden. Dies gilt auch für den Fall der Teilunwirksamkeit einzelner Regelungen und sonstiger nicht geregelter Materien, also Vertragslücken.